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Ihre Plattform für hinweisgebende Personen

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Meldesystem einzurichten.

Die PPD-Beratung GmbH übernimmt für Unternehmen die Funktion, solch eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu betreiben.

Über unser Meldeportal können die Mitarbeitenden unserer Kunden unkompliziert und vertraulich Meldungen über mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit abgeben.

Weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und unser Meldeportal finden Sie unter dem Menüpunkt „Häufige Fragen„.

Den Gesetzestext können Sie hier einsehen: 🔗Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Bei Interesse an unserem Angebot nehmen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin gerne Kontakt auf, um sich von uns zu unseren Leistungen beraten zu lassen.